Beachten Sie bitte, dass wir aktuell unsere Fotos wegen der unsicheren Rechtslage im Zusammenhang mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vom Netz genommen haben.
Im Sinne des neuen DSGVO sind Fotos von Personen personenbezogene Daten, wenn Betrachter die abgebildete Personen erkennen und ihnen das Foto zuordnen können. Digitale Fotos sind im Sinne der DSGVO gleichzusetzen mit der Erhebung personenbezogenen Daten und unterliegen damit den Regelungen des Gesetzes. Das Datenschutzrecht gilt auch für Fotos von Veranstaltungen, über die berichtet werden soll. Personenbezogene Daten z.B. von Mitgliedern oder Unterstützern und Freunden eines Vereins oder Verbandes, also auch Fotos dieser Personen, dürften nur aufgrund einer Einwilligung oder einer anderen Rechtsgrundlage verarbeitet werden. Die Landesdatenschutzaufsicht Hamburg hat dazu eine juristisch Stellungnahme verfasst, in der festgestellt wird, dass Bildaufnahmen, auf denen Personen zu erkennen sind, personenbezogene Daten enthalten, die unter das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt der DSGVO fallen. Damit sind schon die digitalen Aufnahme an sich verboten, wenn es nicht im Vorwege eine rechtlich klare Einwilligung der betroffenen Personen gibt. Es wird aber auch klargestellt, dass rein private Aufnahmen, die nicht öffentlich zugänglich sind, nicht der DSGVO unterliegen. Die abschießende rechtliche Klärung der Thematik wird wohl den Gerichten überlassen bleiben.